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Bei einer beglaubigten Übersetzung werden Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Original durch einen vereidigten Übersetzer, der bei einem Oberlandesgericht eingetragen ist, bestätigt. Viele deutsche Behörden verlangen eine solche Beglaubigung für Dokumente, die in einer fremden Sprache abgefasst sind (z.B. Führerschein, Heiratserlaubnis, Gesellschaftseintragung, notarielle Urkunden), sie ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. Da Beglaubigungen Mehrkosten bedeuten, sollten Sie diese Frage mit der zuständigen Behörde, der das Dokument vorzulegen ist, vorher abklären.
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